Brexit. Militärische Genehmigung für den Grunderwerb auf Mallorca

In den letzten Jahren des Franco-Regimes bestimmten das Gesetz 8/1975 und die hierzu ergangene Ausführungsverordnung, das Königliche Dekret 689/78, die Notwendigkeit einer militärischen Genehmigung als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer. Infolge der im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen war eine Genehmigung in den meisten Fällen nur für den Erwerb von ländlichem Grundbesitz durch Ausländer erforderlich. Jahre später wurde die Notwendigkeit einer Genehimigung für den Grunderwerb in ländlichen Bereichen für die Bürger der Europäischen Union durch das Gesetz 31/1990 aufgehoben und heutzutage ist eine solche Genehmigung auch für Norweger, Schweizer und Isländer nicht erforderlich.   

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Höhere Ökosteuer

Die Parteien der linken Regierungskoalition planen eine Verdoppelung der umstrittenen Touristensteuer, schreiben diverse spanische Medien unter Berufung auf das Tourismusministerium in Palma.

Die Wertzuwachssteuer

Die Wertzuwachssteuer, auch Plusvalía Municipal genannt, ist eine Steuer, die an die spanischen Gemeinden bezahlt werden muss, wenn es zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse einer Immobilie kommt – sei es durch Verkauf, Schenkung, Erbschaft etc. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Dauer des Besitzes – je länger die Immobilie im Besitz war, desto höher die Steuer – dem Bodenwert und der Einwohnerzahl der Gemeinde. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegt die Festlegung der Steuerhöhe im Ermessen der Gemeinden.

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