Brexit. Militärische Genehmigung für den Grunderwerb auf Mallorca
In den letzten Jahren des Franco-Regimes bestimmten das Gesetz 8/1975 und die hierzu ergangene Ausführungsverordnung, das Königliche Dekret 689/78, die Notwendigkeit einer militärischen Genehmigung als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer. Infolge der im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen war eine Genehmigung in den meisten Fällen nur für den Erwerb von ländlichem Grundbesitz durch Ausländer erforderlich. Jahre später wurde die Notwendigkeit einer Genehimigung für den Grunderwerb in ländlichen Bereichen für die Bürger der Europäischen Union durch das Gesetz 31/1990 aufgehoben und heutzutage ist eine solche Genehmigung auch für Norweger, Schweizer und Isländer nicht erforderlich.