Muss die gemeindliche Wertzuwachssteuer bezahlt werden, wenn sich der Wert des übertragenen Grund und Bodens nicht erhöht hat?

Die Steuer auf den Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden (IIVTNU), allgemein bekannt als gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal), besteuert im Zuge der Übertragung des Eigentums durch Veräußerung, Schenkung oder Vererbung die Wertsteigerung, die der städtische Grund und Boden im Laufe der Zeit erfahren hat. Hier sei darauf hingewiesen, dass diese Steuer nur auf die Wertsteigerung des Grund und Bodens erhoben wird, prinzipell unabhängig ist und nicht in Beziehung zum Verkaufspreis der Immobilie steht.

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