Muss die gemeindliche Wertzuwachssteuer bezahlt werden, wenn sich der Wert des übertragenen Grund und Bodens nicht erhöht hat?

Die Steuer auf den Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden (IIVTNU), allgemein bekannt als gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal), besteuert im Zuge der Übertragung des Eigentums durch Veräußerung, Schenkung oder Vererbung die Wertsteigerung, die der städtische Grund und Boden im Laufe der Zeit erfahren hat. Hier sei darauf hingewiesen, dass diese Steuer nur auf die Wertsteigerung des Grund und Bodens erhoben wird, prinzipell unabhängig ist und nicht in Beziehung zum Verkaufspreis der Immobilie steht.

Bei den genannten Übertragungsformen und sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Wertzuwachssteuer bei Veräußerung vom Verkäufer zu tragen, bei Schenkung vom Schenkungsempfänger und bei Erbschaft oder Vermächtnis selbstverständlich vom Erben oder Vermächtnismehmer.

Das inzwischen berühmte Urteil des Verfassungsgerichts 59/2017 vom 11. Mai bestimmt, dass die Steuer in all jenen Fällen verfassungswidrig sei, in denen keine Wertsteigerung des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Übertragung vorliege.

Unter Anwendung genannter Doktrin hat das Verwaltungsgericht Nr. 1 von Palma de Mallorca im Februar 2021 der Gemeindeverwaltung von Calvià angeordnet, den vom Steuerzahler für den Wertzuwachs gezahlten Betrag in Höhe von 13.131 Euro zurückzuerstatten, aufgrund des „als belegt erachteten Fehlens an Vermögenszuwachs“ bei dieser Transaktion.

Zusammenfassend: Wenn Sie Ihr Eigentum veräußert oder dieses als Schenkung oder Erbschaft erhalten haben, können Sie den als gemeindliche Wertzuwachssteuer gezahlten Gesamtbetrag von der Gemeindeverwaltung zurückfordern, vorausgesetzt es hat sich keine Wertsteigerung des übertragenen Grund und Bodens zugetragen.

Sollte die Rückforderung auf dem Verwaltungsweg abgelehnt werden, ist es unabdinglich, den Rechtsweg zu beschreiten. In diesen Fall ist es anzuraten, eine Durchführbarkeitsstudie anzufertigen, bevor man vor den Verwaltungsgerichten einen Rechtsstreit anstrengt.

Solange wir uns innerhalb der Frist befinden, stehen die Chancen gut. Bei Legal Steps, einem auf Immobilienrecht spezialisierten Büro, stehen wir Ihnen für jede diesbezügliche Beratung zur Verfügung.