Kann ich heutzutage mein eigenes Wohnhaus als Ferienhaus vermieten und dafür Touristenplätze erwerben?

Bei Legal Steps erhalten wir in letzter Zeit trotz oder gerade wegen der aktuellen Pandemie-Situation viele Anfragen von nicht ansässigen Hauseigentümern, die beabsichtigen, ihre Wohnung oder ihr Haus für ein paar Monate zu vermieten, indem sie die so genannte ETV60-Möglichkeit nutzen.

Wie der Name schon andeutet, ermöglicht die ETV60-Modalität den Eigentümern, ihre Immobilie für zwei Monate im Jahr zu vermieten. Die restlichen zehn Monate sind für die private Nutzung vorgesehen.

Die Antwort ist, dass ein Eigentümer im Prinzip seine Immobilie als Ferienvermietung (oder touristische Vermarktung von Wohnungen) vermieten kann, aber es gibt einige Anforderungen, die in vielen Fällen nicht einfach zu erfüllen sind.

Die größte Schwierigkeit entsteht, wenn wir darauf hinweisen, dass das Haus, das der Kunde vermieten möchte, der Hauptwohnsitz des Eigentümers sein muss. Der Eigentümer muss mit der Adresse des Hauses im Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Mit anderen Worten, diese Modalität ist für Zweitwohnungen nicht erlaubt. Diese Anforderung würde bei Kunden zutreffen, die fast das ganze Jahr hier wohnen (oder zumindest hier gemeldet sind, ihren Steuersitz in Spanien haben, usw.), die jedoch für ein paar Monate in ihre Heimat reisen möchten und die Gelegenheit dafür nutzen wollen, ihr Haus zu vermieten. Übrigens: Diese Monate können heutzutage nicht mehr Juli und August zusammen sein.

Wenn dies der Fall ist, kommen wir zu anderen „kleineren" Auflagen, die aber nicht weniger wichtig sind: Das Haus darf z.B. kein Neubau sein, d.h. es muss zuvor fünf Jahre privat genutzt werden, es muss über ein Badezimmer für je vier Betten verfügen (die Anzahl der Betten ist durch die Bewohnbarkeitsbescheinigung des Hauses gekennzeichnet), es muss ein individueller Wasserzähler vorhanden sein, es muss eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft vorliegen, wenn es sich nicht um ein Einfamilienhaus handelt, es muss eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde vorhanden sein, welche einer Bescheinigung derselben entspricht, dass das Haus sich in einem für die Vermarktung als Ferienvermietung geeigneten Gebiet befindet, usw.

Wenn diese Voraussetzungen, zusammen mit anderen, die wir hier nicht erwähnen, um den Leser nicht zu langweilen, erfüllt sind, können Sie sich an das Börsenkonsortium wenden, um die Plätze zu erwerben. Derzeit müssen Sie für jeden Platz 291,67 € bezahlen, für einen Zeitraum von fünf Jahren. Wenn das Haus laut Bewohnbarkeitsbescheinigung zum Beispiel sechs Plätze hat, müssen Sie 1.750 Euro zahlen, um das Haus fünf Jahre lang unter der ETV60-Modalität vermarkten zu können.

Der Preis pro Platz ist viel niedriger als jener für "Vollzeit"-Plätze in Mehrfamilienhäusern, welcher 875 Euro pro Platz (für fünf Jahre) beträgt, oder der in Einfamilienhäusern, welcher 3.500 Euro pro Platz beträgt, aber nicht der fünfjährigen Laufzeit unterliegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es heutzutage, auch wenn oft das Gegenteil zu hören ist, immer noch möglich ist, legal Plätze zu erwerben und ein Haus als Ferienvermietung zu vermarkten.

Trotz dieser Erleichterungen gibt es diejenigen, die vorgeben, Saisonvermietung anstelle von Ferienvermietung zu betreiben. Anders als die Ferienvermietung unterliegt die Saisonvermietung dem städtischen Vermietungsgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos). Diejenigen, die diese Form verwenden, tun dies jedoch in der Regel in betrügerischer Absicht. Wenn das Haus für kurze Zeiträume an Touristen vermietet wird, es auf Holiday Rental-Websites vermarket wird u.ä., wird es im Falle einer Beschwerde oder einer Prüfung von Amtswegen sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, zu beweisen, dass diese Vermietung nicht touristischen Zwecken diente.

In jedem Fall gibt es Grauzonen, die es immer wert sind, erforscht zu werden, falls erforderlich. Wir von Legal Steps, einer auf Immobilien- und Tourismusrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, stehen Ihnen jederzeit zur vollen Verfügung.