Die Wertzuwachssteuer
Die Wertzuwachssteuer, auch Plusvalía Municipal genannt, ist eine Steuer, die an die spanischen Gemeinden bezahlt werden muss, wenn es zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse einer Immobilie kommt – sei es durch Verkauf, Schenkung, Erbschaft etc. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Dauer des Besitzes – je länger die Immobilie im Besitz war, desto höher die Steuer – dem Bodenwert und der Einwohnerzahl der Gemeinde. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegt die Festlegung der Steuerhöhe im Ermessen der Gemeinden.
Wer zahlt die kommunale Wertzuwachssteuer?
Die letzten Verhandlungen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie verlaufen immer gleich. Wenn alles abgewickelt und unterschrieben ist, und es um die Verteilung der empfangenen Gelder geht, ist oftmals die letzte Frage: Wer zahlt die kommunale Wertzuwachssteuer? Vor dem Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, diese Steuer zu zahlen, aber manchmal vereinbaren die Parteien, dass die Steuer vom Käufer zu zahlen ist. Das ist gesetzlich nicht verboten, sollte aber gut durchdacht sein, da heutzutage – im Gegensatz zu früher, als es um eher kleinere Beträge ging – schnell Gebühren von mehr als 20.000 Euro zusammenkommen.
Sollte es sich bei dem Verkäufer um einen Immobilienentwickler (Promoter) handeln, sind solche Vereinbarungen vor dem Gesetz unzulässig. Die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Madrid vom 17.03.2016 hält in diesem Fall die Klausel, die besagt, dass die Steuer vom Käufer bezahlt wird, für missbräuchlich und den Vertag somit für nichtig.
Francisco Llabres